
ist die Gesamtheit der geistlichen Fürsten eines Verfassungsgremiums (insbesondere des Reichstages des Heiligen Römischen Reiches [deutscher Nation]). 1792 umfasst die g. B. dort 35 Virilstimmen und 2 Kuriatstimmen der schwäbischen und rheinischen Prälatenbank mit zusammen zuletzt etwa 40 Mitgliedern.Domke, W., Die Virilstimmen im Reichsfürste...
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Geistliche Bank , zur Zeit der frühern deutschen Reichsverfassung die Abteilung der stimmberechtigten Prälaten im Fürstenrat des Reichstags. Der deutsche Reichstag bestand nämlich aus drei Kollegien: dem Kurfürstenkollegium, dem Fürstenrat und dem reichsstädtischen Kollegium; der Fürstenrat zerfiel wiederum in zwei Bänke: die weltliche und...
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